Hannoversche Str. 67, 38116 Braunschweig
Ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung unter Einhaltung gesetzlicher Formalitäten
(auch für Eigentumswohnungen)
entsprechend den allgemeinen
Anforderungen des § 259 BGB
verständlich, nachvollziehbar
für Sie erreichbar
Nebenkosten bzw. Betriebskosten werden in vielen Fällen synonym verwendet. Nebenkosten/Betriebskosten sind alle zusätzlichen Kosten, die nicht in der Grundmiete enthalten sind. Betriebskosten beziehen sich auf die laufenden Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes. Mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und der Heizkostenverordnung (HeizKV) ist es gesetzlich geregelt, welche Nebenkosten/Betriebskosten umlagefähig sind.
Nebenkosten bzw. Betriebskosten sind nur dann auf den Mieter umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Siehe auch hierzu § 556 BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten)
Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit, den Mietern die Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums.
Beispiel: Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01/2024-12/2024 muss den Mietern bis spätestens 31.12.2025 zugehen.
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Das bedeutet eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Dem Mieter muss es möglich sein, die Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil nachzuprüfen. Zudem müssen folgende Angaben enthalten sein.
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten:
– Vermieter/Verfasser
– Empfänger/Mieter
– Abrechnungsobjekt
– Abrechnungszeitraum
– Gesamtkosten der einzelnen Positionen
– zugrunde gelegte Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Mieteinheit)
– Berechnung des Anteils des Mieters
– Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
– Gesamtergebnis
Der Verteilerschlüssel oder Umlageschlüssel legt fest, wie Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Folgende Verteilerschlüssel sind üblich:
Hierbei ist immer die gesamte Anzahl im Wohngebäude anzugeben und den betreffenden Mieteranteil.
Um Ihnen die Zusammenstellung der Unterlagen zu vereinfachen, finden Sie hier eine Checkliste.
für private Vermieter
in Braunschweig und Umgebung
(keine WEG-Verwaltung)
nach individueller Absprache
als Bindeglied zwischen
Vermieter und Mieter
nach individueller Absprache
1-10 Mieteinheiten
59,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr
11-20 Mieteinheiten
49,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr
21-50 Mieteinheiten
39,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr
nach Absprache abhängig vom Umfang
Wichtig …
Die Kabelgebühren sind seit 2024 nicht mehr umlagefähig. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 30.06.2024.
oder