Hannoversche Str. 67, 38116 Braunschweig


(auch für Eigentumswohnungen)

entsprechend den allgemeinen
Anforderungen des § 259 BGB

verständlich, nachvollziehbar

für Sie erreichbar
Nebenkosten bzw. Betriebskosten werden in vielen Fällen synonym verwendet. Nebenkosten/Betriebskosten sind alle zusätzlichen Kosten, die nicht in der Grundmiete enthalten sind. Betriebskosten beziehen sich auf die laufenden Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes. Mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und der Heizkostenverordnung (HeizKV) ist es gesetzlich geregelt, welche Nebenkosten/Betriebskosten umlagefähig sind.
Nebenkosten bzw. Betriebskosten sind nur dann auf den Mieter umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Siehe auch hierzu § 556 BGB (Vereinbarungen über Betriebskosten)
Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate Zeit, den Mietern die Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums.
Beispiel: Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01/2024-12/2024 muss den Mietern bis spätestens 31.12.2025 zugehen.
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Das bedeutet eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Dem Mieter muss es möglich sein, die Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil nachzuprüfen. Zudem müssen folgende Angaben enthalten sein.
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten:
– Vermieter/Verfasser
– Empfänger/Mieter
– Abrechnungsobjekt
– Abrechnungszeitraum
– Gesamtkosten der einzelnen Positionen
– zugrunde gelegte Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Mieteinheit)
– Berechnung des Anteils des Mieters
– Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
– Gesamtergebnis
Der Verteilerschlüssel oder Umlageschlüssel legt fest, wie Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Folgende Verteilerschlüssel sind üblich:
Hierbei ist immer die gesamte Anzahl im Wohngebäude anzugeben und den betreffenden Mieteranteil.
Um Ihnen die Zusammenstellung der Unterlagen zu vereinfachen, finden Sie hier eine Checkliste.
für private Vermieter
in Braunschweig und Umgebung
(keine WEG-Verwaltung)
Dienstleistungen im Rahmen eines Büro-Service.
Keine Leistungen im Sinne einer WEG- oder Hausverwaltung.

nach individueller Absprache

nach individueller Absprache

1-10 Mieteinheiten
ab 59,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr

11-20 Mieteinheiten
ab 49,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr

21-50 Mieteinheiten
ab 39,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr

ab 50 Mieteinheiten
ab 29,00 €
je Wohnung und Abrechnungsjahr

nach Absprache abhängig vom Umfang
Wichtig …
Die Kabelgebühren sind seit 2024 nicht mehr umlagefähig. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 30.06.2024.

… egal, ob Sie aus Braunschweig, Hamburg, Hannover, Magdeburg, Berlin, Hildesheim, Peine, Gifhorn, oder Salzgitter kommen …
oder